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Umsetzung>4) Umsetzung sicherstellen>Unterstützungs- massnahmen

Unterstützungsmassnahmen

Ziel 

Oft fehlt bei Zulieferbetrieben in Schwellen‐ und Entwicklungsländern das notwendige Wissen, um die Nachhaltigkeitsanforderungen ihrer Abnehmer zu erfüllen. Mit gezielten Massnahmen können die Zulieferer bei der Umsetzung dieser Anforderungen unterstützt werden. 

Wesentliche Aspekte 

Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung ist es wichtig, dass Zulieferer nicht nur mit Hilfe von Audits kontrolliert, sondern auch bei der Umsetzung von sozialen und ökologischen Standards unterstützt werden. 

Folgende Massnahmen helfen dabei: 

  • Schulungen von Zulieferern: Inhalte und Form dieser Schulungen können unterschiedlich sein; je nach Anforderungen reichen diese von eintägigen Einführungstrainings bis zu mehrtägigen allgemeinen Schulungen zu nachhaltiger Beschaffung oder zu bestimmten Standards. Die Durchführung kann durch interne Nachhaltigkeitsverantwortliche, die jeweilige Standardorganisation oder durch entsprechend spezialisierte Trainingsanbieter erfolgen. 
  • Qualifikation der Zulieferer: Um die Zulieferbetriebe nicht ohne Vorbereitung einem kostspieligen Audit zu unterziehen ist es oft sinnvoll, vor Ort einen sogenannten „Pre-Audit Support“ durchzuführen. Auf diese Weise kann eine Erfassung des Ist-Zustands vorgenommen und zugleich dem Zulieferer aufgezeigt werden, wie die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden können. So hat der Zulieferer die Chance, vor einem externen Audit Verbesserungen einzuleiten. 
  • Unterstützung bei Korrekturmassnahmen (engl. Corrective Action Support): Basierend auf einer Beurteilung oder einem regulären Audit werden Mängel aufgedeckt und entsprechende Korrekturmassnahmen abgeleitet. Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Zulieferers. Eine Unterstützung wichtiger Zulieferern durch unternehmensinternen Experten oder lokale Berater steigert jedoch den Erfolg der Umsetzung von Korrekturmassnahmen erheblich. Mit einem (Wiederholungs)-Audit kann die Behebung der aufgedeckten Mängel zum terminierten Zeitpunkt kontrolliert werden.
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