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Umsetzung>3) Massnahmen festlegen>Risikobasierte Massnahmendefinition

Risikobasierte Massnahmendefinition

Ziel

Die Ergebnisse aus der Produktbewertung werden nun zusammen mit der Bewertung der Zulieferer für die Definition von risikobasierten Massnahmen verwendet. Ziel dieses Schrittes ist es, unterschiedliche Massnahmen für Zulieferer zu definieren, so dass die Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden können. 

Wesentliche Aspekte

Bei der risikobasierten Massnahmendefinition werden konkrete Massnahmen für einzelne Zulieferer definiert, dies je nach Produktrisiko und nach Bedeutung des Zulieferers. Mögliche Massnahmen sind: 

  • Verpflichtung des Zulieferers zur Einhaltung des Verhaltenskodex 
  • Selbstbeurteilung des Zulieferers 
  • Externe Beurteilung des Zulieferers, z.B. durch Auditierer 
  • Schulung der Zulieferer 
  • Beurteilung des Zulieferers vor Ort 
  • Unterstützung des Zulieferers bei Korrekturmassnahmen 
  • Externes Audit des Zulieferers 

Die genannten Massnahmen werden im nächsten Schritt „Umsetzung sicherstellen“ genauer erklärt. 

Für Zulieferer mit hoher Bedeutung und gleichzeitig hohem oder sehr hohem Produktrisiko empfiehlt es sich, alle aufgeführten Massnahmen umzusetzen. Die Erfolgsaussicht bei der Durchsetzung dieser Massnahmen hängt vom Einfluss Ihres Unternehmens auf den Zulieferer ab. Auf einen Zulieferer, bei dem Ihr Anteil der eingekauften Produkte an seiner Gesamtproduktion hoch ist, können Sie mehr Druck ausüben. Auch wenn Ihr Einfluss gering ist, sollten Sie trotzdem versuchen den Zulieferer von den entsprechenden Massnahmen zu überzeugen. 

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