Verbot der Diskriminierung
Diskriminierung bezeichnet die gruppenspezifische Benachteiligung und Herabwürdigung von Individuen oder einer Gemeinschaft. Unter anderem umfasst der Begriff die Unterscheidung, Ausschliessung oder Bevorzugung aufgrund der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, der politischen Meinung oder einer Behinderung.
Internationale Regelungen
Das Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verbietet gruppenspezifische Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Mit der Konvention Nr. 100 legt sie weiterhin fest, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten sollen. Beide Rechte werden auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Art. 1, 2 und 23) ausgeführt.
Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Diskriminierung aufgrund einer spezifischen Gruppenzugehörigkeit ist auch heute noch weltweit sehr verbreitet. In der modernen Berufswelt kann sie sich beispielsweise darin äussern, dass Frauen keine Stelle in einem vorwiegend von Männern ausgeübten Beruf bekommen. Auch Lohnungleichheit ist immer noch ein aktuelles Thema. Diskriminierung äussert sich im Berufsleben in vielen unterschiedlichen Formen, Vorurteile und Stereotype halten sich hartnäckig. Die Menschen werden Opfer von ungleicher Behandlung, Einschüchterung oder sogar Gewalt und müssen ständig gegen diese ankämpfen.