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Nachhaltigkeit>Umweltschutz>Biologische Vielfalt

Erhalt der biologischen Vielfalt

Biologische Vielfalt, kurz Biodiversität, bezeichnet die Vielfalt der Mikroorganismen, Pflanzen- und Tierarten, die genetische Vielfalt innerhalb jeder Art und die Vielfalt der Lebensräume. Darin sind auch abiotische Lebengrundlagen wie Luft, Wasser und Boden eingeschlossen.

Biologische Vielfalt nimmt ab

Biologische Vielfalt nimmt weltweit in grossem Masse ab. Dadurch verarmen nicht nur Flora, Fauna und Mikroorganismen. Biodiversität ist auch Voraussetzung für die Anpassung der Arten an sich wandelnde Umweltbedingungen. Für die Stabilität der Ökosysteme weltweit wird sie vielfach als Grundvoraussetzung betrachtet.

Internationale Abkommen

1992 wurde das Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD) von der Staatengemeinschaft verabschiedet. Bis heute (Stand: Januar 2010) wurde sie von 193 Staaten, einschliesslich der Schweiz, ratifiziert. Die CBD verfolgt drei gleichrangige Ziele: Erstens soll die biologische Vielfalt erhalten werden. Zweitens sollen die Ressourcen nachhaltig genutzt werden, so dass auch künftige Generationen von ihnen leben können. Drittens soll der Zugang zu genetischen Ressourcen geregelt und die Vorteile, die sich aus der Nutzung ergeben, gerecht verteilt werden.

Ergänzend trat 2003 das Internationale Protokoll über biologische Sicherheit, kurz Cartagena-Protokoll, in Kraft. Das Abkommen regelt völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVOs). Es bestimmt, dass GVOs eindeutig als solche gekennzeichnet werden müssen.

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