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Nachhaltigkeit>Arbeits- und Sozialrechte>Gewerkschaftsrechte

Gewerkschaftsrechte

Als Vereinigungsfreiheit wird das Recht bezeichnet, sich zusammenzuschliessen und gemeinsame Zwecke und Ziele anzustreben.

Internationale Regelungen

Die Konventionen Nr. 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) regeln das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich in Verbänden zu organisieren und kollektiv zu verhandeln. Sie richten sich gegen die Unterdrückung von Arbeitnehmerorganisationen und gegen die Einflussnahme durch Arbeitgeber. Die ILO betont, dass die Konventionen zentral für die Artikulation von Arbeitnehmerinteressen und damit für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen sind.

Gefährdung der Arbeitsrechte

Regelmässig werden bei der ILO Berichte über die Unterdrückung von Arbeitnehmerorganisationen, Einschüchterungen und gewalttätige Übergriffe auf gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer vorgelegt. Vor allem in Niedriglohnländern wird das Recht auf organisierte Interessensvertretung häufig nicht eingehalten. Aber auch in EU-Ländern berichten Gewerkschaften immer wieder von rechtswidrigen Organisierungsverboten durch einzelne Unternehmen.

Weitere Informationen

  • Der Globale Rechtsindex des Internationalen Gewerkschaftsbundes
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öbu
Der Verband für nachhaltiges Wirtschaften
Sihlquai 125
CH-8005 Zürich

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