Rechte von indigenen Völkern
Indigene Völker sind laut UN-Definition marginalisierte Bevölkerungsgruppen, die sich als eigenständige Völker mit entsprechenden eigenen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen betrachten. Sie sind die Nachfahren der vorkolonialen Bewohner einer Region.
Internationale Regelungen
Die Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) schützt die Rechte der indigenen Völker. Dazu gehört sowohl die Bewahrung ihrer sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und allgemeinen Menschenrechte als auch die Sicherung der Eigentums- und Besitzrechte des Landes, das sie seit Jahrhunderten besiedeln. Die Schweiz hat das Übereinkommen nicht ratifiziert.
Bedrohung der Land- und Bodenrechte
Indigene Völker leben häufig in Regionen, die sich durch einen besonderen Reichtum an Bodenschätzen und biologischer Vielfalt auszeichnen. Diese Ressourcen sind für die Nationalstaaten, in denen sich die Region befindet, als auch für internationale Unternehmen von grossem Interesse. Durch die Rodung von Regenwäldern, den Abbau von Bodenschätzen oder den Anbau von Soja und Mais in Monokulturen werden einerseits grosse Profite erwirtschaftet. Andererseits gefährden sie die Natur und damit die Existenz der indigenen Völker, die von ihr leben.