Arbeits- und Sozialrechte
Durch die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung der Staaten ist es dringlicher denn je geworden, Arbeitsstandards international zu verankern. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt deshalb verbindliche Arbeits- und Sozialnormen fest und setzt sich für deren Durchsetzung in ihren Mitgliedsstaaten ein.
Funktion der Arbeits- und Sozialnormen
Durch international verbindliche Arbeits- und Sozialnormen sollen die Rechte der Arbeitnehmer weiterentwickelt, menschenwürdige Arbeit gefördert, der Sozialschutz verbessert und Arbeitsbeziehungen gestärkt werden. Dies sind laut ILO zentrale Voraussetzungen für die Beseitigung von Armut.
Vier Grundprinzipien bestimmen Selbstverständnis und Handeln der ILO:
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung der Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Diese Grundprinzipien haben in acht Übereinkommen, die auch als Kernarbeitsnormen bezeichnet werden, ihre konkrete Ausgestaltung erfahren:
- Übereinkommen 87 - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948
- Übereinkommen 98 - Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949
- Übereinkommen 29 - Zwangsarbeit, 1930 und Protokoll von 2014 zum Übereinkommen zur Zwangsarbeit, 1930
- Übereinkommen 105 - Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957
- Übereinkommen 100 - Gleichheit des Entgelts, 1951
- Übereinkommen 111 - Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958
- Übereinkommen 138 - Mindestalter, 1973
- Übereinkommen 182 - Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999
Weitere ILO Abkommen zielen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Nr. 155) und die Rechte Indigener Völker (Nr. 169) ab.