Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Internationale Regelungen
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt in der Konvention Nr. 155 die Verpflichtung zu Mindestschutzmassnahmen für Arbeitgeber fest. Sie zielen darauf ab, Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz weitgehend zu verhindern. Die Schweiz hat die Konvention nicht unterzeichnet, jedoch gibt es auf der nationalen Ebene eigene Regelungen zur Arbeitssicherheit.
Weltweite Gefährdung von Beschäftigten
Besonders in Niedriglohnländern fehlen häufig hinreichende Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmenden. Die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken sind in diesen Ländern besonders hoch. Der berühmteste Vorfall ist der Einsturz des Fabrikgebäudes Rana Plaza in Bangladesch, bei dem mehr als 1100 Menschen ihr Leben liessen.
Auch wenn laut der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit die Zahl der Arbeitsunfälle und der tödlichen Arbeitsunfälle stetig zurückgeht, leidet doch mehr als ein Viertel der europäischen Arbeitnehmer unter arbeitsbedingten gesundheitlichen Problemen.
Hintergrund
Aus Kostengründen setzen Unternehmen vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern keine oder nur mangelhafte Schutzmassnahmen für Beschäftigte um. Werden Produktionsstätten in Niedriglohnländer ausgelagert, hat dies häufig negative Auswirkungen auf den Schutz der Arbeitnehmer.